Parc Adula

Nationalparkprojekt

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Fragen und Antworten

Fragen und Antworten 

In der Öffentlichkeit werden häufig falsche oder unvollständige Informationen verbreitet, wodurch ein falscher Eindruck vom Projekt Parc Adula entsteht. In dieser Rubrik bringen wir deshalb regelmässig Klarstellungen an.

 

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Welche Laufzeit hat der Nationalparkvertrag? 

Der Nationalparkvertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren und kann nach Ablauf dieses Zeitraums erneuert werden oder nicht.

 

Weitere Informationen:
Was ist die Charta
Wie lange dauert der Park? Zehn Jahre 

 

 

Wo befindet sich die Umgebungszone? 

Die Umgebungszone eines National­parks wird als Lebens- und Wirtschaftsraum der ansässigen Bevölkerung betrachtet. Sie umgibt die Kernzone möglichst vollständig. In diesem Sinne besteht ihre Aufgabe darin, einen schützenden Puffer um die Kernzone und die darin befindliche Natur zu bilden.

 

Weitere Informationen:

Perimeter: Kernzone und Umgebungszone

 

 

Gibt es Einschränkungen in der Umgebungszone? 

Absolut nicht, konkrete neue Einschränkungen gibt es mit der Umgebungszone nicht. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen haben weiterhin Gültigkeit.

 

Weitere Informationen:

Perimeter: Kernzone und Umgebungszone
Ein Nationalpark neuer Generation
Regionalentwicklung
Wie lange dauert der Park? Zehn Jahre 

 

 

Was bringt die Umgebungszone? 

Die Anerkennung als Nationalpark kann der regionalen Wirtschaft Impulse verleihen. Insbesondere sollen die regionalen Wertschöpfungskreisläufe gefördert, vermehrt Angebote für einen natur- und kulturnahen Parktourismus geschaffen sowie eine Vernetzung der Regionen initiiert werden. Ziel ist es, durch die Anerkennung als Nationalpark langfristig die bevölkerungsmässige und wirtschaftliche Entwicklung der Parkgemeinden zu stärken und wenn möglich zu sichern. Zudem ist der vorhandenen Natur und Kultur besonders Sorge zu tragen. Bereits heute gibt es in der Umgebungszone mehr als 80 vom Parc Adula geförderte und unterstützte Projekte.

 

Weitere Informationen:

Ein Nationalpark neuer Generation
Regionalentwicklung
Perimeter: Kernzone und Umgebungszone

 

 

Umgebungszone: welche Garantien gibt es, dass all das, was zum Parkprojekt heute gesagt wird, auch morgen noch gilt? 

Die Festlegungen im kantonalen Richtplan. Mit der Genehmigung der Richtpläne durch den Bundesrat werden einerseits die Abgrenzungen und andererseits aber auch die Ziele und Grundsätze des Parks, wie z.B. dass mit der Umgebungszone keine neuen Einschränkungen einhergehen, aber auch das ganze Regulativ für die Kernzone, für alle Behörden von Bund, über die beiden Kantone bis zu den Gemeinden verbindlich festgelegt.

 

Kündigungsklauseln im Parkvertrag. Der Parkvertrag ist kündbar, wenn sich z.B. die rechtlichen Rahmenbedingungen gegenüber heute wesentlich ändern würden, oder die Finanzierung des Parkbetriebs durch Bund und Kantone z.B. infolge von Sparpaketen nicht mehr gesichert wäre.

 

Weitere Informationen:

Perimeter: Kernzone und Umgebungszone
Ein Nationalpark neuer Generation
Regionalentwicklung
Gemeinden
Wie lange dauert der Park? Zehn Jahre 

 

 

Wer hat den Perimeter der Kernzone festgelegt? 

Die Perimeter der Kern- und der Umgebungszone wurden gemäss den Vorschlägen der Gemeinden festgelegt. Um die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere Konflikte im Hinblick auf die Nutzung zu vermeiden, wurden die Begrenzungen in bestimmten Gebieten nochmals geändert. Die Anpassungen erfolgten auf Basis von Lösungsvorschlägen aus den Arbeitsgruppen oder des Feedbacks seitens der kompetenten Stellen auf kantonaler oder nationaler Ebene.

 

Weitere Informationen:
Perimeter: Kernzone und Umgebungszone
Öffentliche Verwaltung
Leitungsausschuss
Team
Arbeitsgruppen

 

 

Rustici: darf ich mein Rustico in der Kernzone weiterhin nutzen?  

JA. Rustici und Maiensässe sind in ihrem Bestand geschützt: sie dürfen im bestehenden Umfange erhalten und saniert werden. Verbesserungen in der Energieversorgung (z.B. Solaranlagen) oder in der Ver- und Entsorgung (Transporte, Abfälle) werden von der Parkträgerschaft unterstützt. Vergrösserungen und Umnutzungen sind aber nicht erlaubt.

 

Weitere Informationen:
Perimeter: Kernzone und Umgebungszone
Arbeitsgruppen

 

 

Sind Entschädigungen fürs Verzichten der Nutzung der Kernzone vorgesehen (wie z. B. Alpen…)? 

JA. Entschädigungen sind für so genannte „nachweisliche Nutzungsverzichte“ vorgesehen Entschädigungsleistungen sind für die Betriebsphase des Parks vorgesehen. Die Entschädigungssummen werden mit den Betroffenen und der Parkträgerschaft gestützt auf transparente Kriterien festgelegt.

 

Weitere Informationen:

Perimeter: Kernzone und Umgebungszone
Parc Adula nr.4 – Weiden und Landwirtschaft
Ein Nationalpark neuer Generation
Projekte

 

 

Die Weidewirtschaft, vorallem diejenige der Schafe, wird in der Kernzone noch erlaubt sein? 

Auf jeden Fall JA. Die Weidewirtschaft kann in der Kernzone weiterhin ausgeübt werden.

Insbesondere, was die Greina-Hochebene anbelangt, wurden die Weideperimeter für die Schafe, so wie sie in der Charta vorgeschlagen sind, vom Büro GeOs (André Matjaz) im Auftrag vom Parc Adula und in enger Zusammenarbeit mit den Bauern ausgearbeitet. Der zuständige Wildhüter wurde beim Erarbeiten des Weidekonzepts und der Bestimmung der Perimeter beigezogen. Die Weideperimeter, die aus dieser Arbeit herrühren, garantieren einen besseren Lebensraum für die Schneehühner, die Steinböcke und die Gämsen und gleichzeitig kann die mögliche Übertragung von Krankheiten von Wildtieren auf Nutztiere vermieden werden. Es ist keine Sanktion vorgesehen für den Fall,  dass Schafe aus dem vorgesehenen Gebiet hinausgehen. Falls die Rangers vom Parc Adula eine Grenzüberschreitung der Tiere bemerken würden, könnten sie den Bauern helfen, die Tiere wieder zurückzuführen.


Die Weideperimeter, so wie sie in der Charta aufgezeichnet sind, wurden den Besitzern der Alpweiden unterbreitet und akzeptiert.

 

Weitere Informationen:

Parc Adula nr.4 – Weiden und Landwirtschaft
Perimeter: Kernzone und Umgebungszone
Ein Nationalpark neuer Generation
Regionalentwicklung
Projekte

 

 

Wieviel tragen die Gemeinden finanziell zum Betrieb des Parc Adula bei? 

Die Beiträge der Gemeinde sind abhängig von der Einwohnerzahl. Der Betrag ist jedoch auch für Gemeinden mit hohen Einwohnerzahlen auf jährlich 10‘000 CHF limitiert. Erwartet werden Beiträge von Bund und Kanton fürs insgesamt rund 4 Millionen. CHF 6.– pro Einwohner und Jahr. Der so errechnete Betrag wird genormt, sodass er zwischen einem Minimum von CHF 1000.- und einem Maximum von CHF 10'000.– pro Jahr und Gemeinde liegt.

 

Weitere Informationen:
Wie finanziert wird
Wie verwaltet wird
Ein Nationalpark neuer Generation
Gemeinden
Wie lange dauert der Park? Zehn Jahre 

 

 

Was ändert der Park in meinem Alltag?  

Mit den Jahren wird der Park eine steigende Zahl von Gästen bringen, die nachhaltige Angebote suchen. Das wirkt sich auf die lokale Wirtschaft aus, insbesondere auf die Hotellerie und den damit verbundenen Angeboten. Skilifte, Exkursionsangebote, ÖV’s etc. werden eine höhere Gästezahl verzeichnen. In der Natur dieser Gäste liegt es, lokale Produkte konsumieren zu wollen. Diese werden ebenfalls einen höheren Umsatz erzielen. Mit der angekurbelten Wirtschaft werden sich auch bessere Jobmöglichkeiten in der Region ergeben.

 

Weitere Informationen:
Ein Nationalpark neuer Generation
Regionalentwicklung
Gemeinden
Wie lange dauert der Park? Zehn Jahre 

 

 

Was bedeutet das Label „Nationalpark“? 

Das Parklabel „Nationalpark, Parco nazionale, Parc naziunal“ ist eine geschützte Bezeichnung, welche vom Bund an die Parkträgerschaft verliehen wird. Das Parklabel wird für die Dauer von 10 Jahren vergeben, wenn der Park die Kriterien und Anforderungen erfüllt und mit sinnvollen Massnahmen langfristig gesichert ist.

 

Weitere Informationen:

Ein Park neuer Generation

Regionalentwicklung

 

 

Wer bestimmt, ob der Park kommt? 

Die Bevölkerung der 17 Gemeinden wird im 2017 abstimmen, ob der Parc Adula offiziell der grösste Nationalpark der Schweiz werden wird. Der Parc Adula beruft sich rechtlich auf einen Artikel im Natur- und Heimatschutzgesetz (RS: 451) und entsprechender Verordnung (RS: 451.36) bezüglich den Pärken. Artikel 9 dieser Verordnung legt nun fest, dass die Marke bzw. Label „Park“ für eine Laufzeit von 10 Jahren vergeben wird. Artikel 8 der gleichen Verordnung sieht vor, dass die Erneuerung nicht automatisch erfolgen kann, sondern dass sie eine Folge eines Gesuchs ist, welcher die Amtstelle, die für den Park zuständig ist, dem Bund einreichen muss (mit allen nötigen Beilagen).

 

Weitere Informationen:
Gemeinden
Was ist die Charta
Wie lange dauert der Park? Zehn Jahre 

 

 

Nach welchen Kriterien werden Projekte unterstützt? 

Parc Adula unterstützt Projekte, die mit dem Konzept eines Nationalparks der neuen Generation verbunden sind. Darunter verstehen wir eine nachhaltige Wirtschaft, Naturnahe Projekte oder Ideen, die fest mit der lokalen Kultur verbunden sind. Beispiele dafür sind die Arbeiten an den Kastenienselven, ein Gastrofestival oder die Trockenmauer Sanierung: alles Projekte, die Mehrwert für die Regionen erschaffen.

 

Weitere Informationen:
Ein Nationalpark neuer Generation
Regionalentwicklung
Projekte

 

 

Wird es in der Kernzone erlaubt sein die Hütten zu erweitern? 

Ja. Gemäss Art. 4.2.b. des Nutzungsreglements für die Kernzone, das in der öffentlichen Auflage sein wird, “Die Zulässigkeit von baulichen Änderungen und teilweisen Nutzungsänderungen bestehender Hütten und Alpwirtschaftsgebäude (inkl. ergänzende Neubauten oder Ersatzneubauten) wird gestützt auf die betreffenden Betriebskonzepte beurteilt”.

Öffentliche zugängliche Hütten haben eine wichtige Funktion im Parkbetrieb: Sie können deshalb bei Bedarf erweitert werden, wenn das z.B. mit einer transport-sparenden Lagerhaltung oder mit Zusätzlich erwünschten Funktionen für die Umweltbildung objektiv begründet werden kann.

 

Weitere Informationen:
Berghütten
Parc Adula nr.3 – Mobilität und Pfade
Sanierung: Zapportweg
Auf dem Wanderweg von Hinterrhein zum Paradiesgletscher 
Greina Alta
Il tempo e le sentinelle alla Capanna Michela
Medelserhütte: Franz Hohler – Immer höher

 

 

Wird man in der Kernzone des Parks noch Wanderungen machen können? 

Sicher. Ausflüge, Wanderungen, Schneeschuhtouren und Skifelle werden gestattet sein. In der Kernzone des Parc Adula ist man jedoch verpflichtet, die Wanderwege zu benutzen, wie dies in geschützten und begehbaren Naturreservaten üblich ist. Es wird gestattet sein, am Rande der Wanderwege haltzumachen und die Natur zu beobachten. Rund um die Hütten der Kernzone, so wie an verschiedenen Interessenspunkten, werden Rastplätze gekennzeichnet sein, so dass sich die Besucher stärken, ausruhen und auch spielen können. Im Gegensatz zum Schweizerischen Nationalpark im Engadin wird die Kernzone des Parc Adula auch im Winter zugänglich sein.

 

Weitere Informationen:
Perimeter: Kernzone und Umgebungszone
Parc Adula nr.3 – Mobilität und Pfade
Natur und Landschaft

 

 

Wird es im Park Ranger geben? 

Ja, es wird Ranger geben, aber nur als Führer und nicht in der Funktion einer Überwachungspolizei. Der Verein Parc Adula droht keine Strafen an. Die Pflichten einer Überwachungspolizei werden – wie bereits zum jetzigen Zeitpunkt – von den zuständigen kommunalen und kantonalen Organen übernommen. Die speziell ausgebildeten Ranger werden den Besuchern der Kernzone die zu beachtenden Regeln (diese Regeln werden natürlich auch veröffentlicht und an den Parkeingängen in angemessener Form bekannt gemacht) erklären und sie dazu anhalten, sich respektvoll und aufmerksam gegenüber der Natur der Kernzone zu verhalten.

 

Weitere Informationen:
Ein Nationalpark neuer Generation
Schweizer Pärke: was ist ein Park

 

 

Ist die Sömmerung in der Kernzone gestattet? 

Die bereits vorhandenen Weiden können weiterhin genutzt werden. Für jede Weide wird ein Bewirtschaftungs- und Weideplan mit einer klaren Abgrenzung der Flächen zur Weidenutzung und einer Nutzungsoptimierung erstellt. Zurzeit läuft eine eingehende Studie der Flächen zur Viehweidenutzung; die Studienergebnisse werden im Laufe des Jahres 2015 vorliegen und fester Bestandteil der Charta Parc Adula sein, die wiederum der gesamten Bevölkerung zugänglich sein wird.

 

 

Weitere Informationen:
Perimeter: Kernzone und Umgebungszone
Parc Adula nr.4 – Weiden un Landwirtschaft
Natur und Landschaft
Regionalentwicklung

 

 

Wird Fischen in der Kernzone noch gestattet sein? 

Fischen wird in der gesamten Kernzone verboten sein. Jedoch muss für den Lagh da Stabi möglicherweise eine Ausnahme gemacht werden. Hier lebt eine Population der Kanadischen Seeforelle (Salvelinus Namaycush), welche die autochthone Fauna bedroht. Die Ausrottung dieser fremden Spezies ist nicht möglich, ohne die verbleibende Fauna des Lagh da Stabi zu gefährden. Gegenwärtig ist man gerade dabei, in Zusammenarbeit mit der Jagd- und Fischereiverwaltung eine angemessene und passende Lösung zu erarbeiten. Ziel ist eine Lösung, die es ermöglicht, den Lagh da Stabi in die Kernzone zu integrieren.

 

Weitere Informationen:
Perimeter: Kernzone und Umgebungszone
Arbeitsgruppen

 

 

Wird die Jagd in der Kernzone noch gestattet sein? 

Die Jagd in der Kernzone wird nicht gestattet sein. Gegenwärtig sind bereits circa 70% der Kernzone eidgenössisches oder kantonales Jagdbanngebiet. Wie offizielle Statistiken zur Jagd belegen, finden Entnahmen im Gebiet des Parc Adula bereits heute überwiegend ausserhalb der Grenzen der vorgesehenen Kernzone statt und die damit verbundenen Einschränkungen haben nur in geringem Masse Einfluss auf die Jäger. Nur in Ausnahmefällen werden Jagdeinsätze in der Kernzone möglich sein, um grossen Schäden durch das Wild vorzubeugen. Die Umgebungszone hingegen wird von keiner Zusatzregelung ausser den bereits geltenden Reglementierungen betroffen sein.

 

 

Weitere Informationen:
Perimeter: Kernzone und Umgebungszone
Parc Adula nr.2 – Die Jagd
Arbeitsgruppen

 

 

Nutzen oder schaden Weiden der Biodiversität? 

Extensiv bewirtschaftete Alpen fördern den Reichtum von Flora und Fauna. Durch extensive Bewirtschaftung werden vielfältige Strukturen geschaffen, die Lebensraum für eine Vielzahl von Arten bieten.

 

Weitere Informationen:
Perimeter: Kernzone und Umgebungszone
Parc Adula nr.4 – Weiden un Landwirtschaft
Natur und Landschaft
Regionalentwicklung

 

 

Warum ist eine Reglementierung der Kernzone notwendig? 

Vor allen Dingen muss man berücksichtigen, dass die vorgeschlagene Reglementierung nur die Kernzone des Nationalparks betreffen wird – also nur eine begrenzte Fläche, hauptsächlich auf einer Höhe von über 2000 Metern, die grösstenteils einem Gewirr von eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Regeln unterliegt. In diesem Gebiet befinden sich die Greina-Hochebene, das Naturschutzgebiet Trescolmen und eine der Rheinquellen. Diese Reglementierung beabsichtigt nicht, Menschen den Zugang zu verwehren – ganz im Gegenteil – man will jedoch die Wirkung menschlicher Präsenz auf einige Spezies eindämmen, da diese ansonsten die Region verlassen könnten.

 

Weitere Informationen:
Perimeter: Kernzone und Umgebungszone
Parc Adula nr.3 – Mobilität und Pfade
Natur und Landschaft

 

 

Grosse Raubtiere: Was passiert, wenn sich Wölfe und Bären verbreiten? 

Die Kontrolle der grossen Raubtiere ist auf nationaler Ebene für die gesamte Schweiz geregelt. Auch im Parc Adula untersteht die Kontrolle der grossen Raubtiere den zuständigen Behörden.

 

Weitere Informationen:
Natur und Landschaft

 

 

Wo befindet sich die Kernzone 

Die Kernzone eines Nationalparks im Alpenraum ist nach den gegenwärtigen Normen ein Bereich mit einer Fläche von mindestens 100 km², in dem die ungehinderte Entwicklung der Natur unter geringstmöglicher menschlicher Einflussnahme gesichert ist. Die Kernzone des Parc Adula befindet sich im Herzen des Parks.

 

Weitere Informationen:
Perimeter: Kernzone und Umgebungszone

 

 

Dürfen Strahler weiterhin in der Kernzone nach Mineralien und Kristallen suchen? 

Ja. Die Suche nach Mineralien und Kristallen ist teilweise in einigen Zonen der Kernzone (Art. 10.2 Nutzungsreglement der Kernzone) unter bestimmten einschränkenden Bedingungen in Abweichung von dem geltenden Sammelverbot in der Kernzone (Art. 17 Abs. 1 Buchstabe g PäV) gestattet. Neben den zeitlichen und örtlichen Einschränkungen gibt es Bedingungen, die zu beachten sind. Hinsichtlich des in der Einsichtnahme gemachten Vorschlags wurde das Kontingentierungsprinzip hinzugefügt, und zwar mit dem Ziel, die Aktivitäten langfristig zu reduzieren.

 

Weitere Informationen:

Perimeter: Kernzone und Umgebungszone

 

 

Warum darf ich meinen Hund in die Kernzone nicht mitnehmen? 

In den über 1’100 km² der Umgebungszone von Parc Adula sind Hunde herzlich willkommen und es wird keine neuen Beschränkungen geben. In die übrigen 145 km² des Parc Adula – die Kernzone – dürfen Hunde allerdings nicht mitgebracht werden. Eine Ausnahme gilt nur für Arbeitshunde, für Hüttenhunde und für die Bessitzer von Bauten, die ihren Hund an der Leine mitführen dürfen. Dabei ist zu bedenken, dass die Kernzone auf grosser Höhe liegt und sich überwiegend über felsiges, steiles Gebiet erstreckt. Daher ist sie auch nicht der ideale Lebensraum für unsere Haustiere. Darüber hinaus würde die Anwesenheit von Hunden die Wildtiere stören, die in diesen Höhengebieten leben.

 

Weitere Informationen:

Parc Adula nr.2 – Die Jagd
Parc Adula nr.4 – Weiden und Landwirtschaft
Perimeter: Kernzone und Umgebungszone

 

 

Warum darf der Hirtenhund in die Kernzone, mein Hund aber nicht?  

Der Hirtenhund ist ein Arbeitshund und für seine Arbeit dementsprechend ausgebildet; er ist, in diesem Sinne, notwendig, weil der Hirt durch seinen Hund seine Arbeit erledigen kann.

 

Weitere Informationen:

Parc Adula nr.2 – Die Jagd
Parc Adula nr.4 – Weiden und Landwirtschaft
Perimeter: Kernzone und Umgebungszone

 

 

Welche Rolle wird Parc Adula in der Bewirtschaftung von Strassen sowie privaten und öffentlichen Gebäuden in der Umgebungszone haben? 

Für die Bewirtschaftung von Strassen und privaten und öffentlichen Gebäuden in der Umgebungszone bleiben die Gemeinden weiterhin zuständig (bzw. der Kanton bei kantonalen Strassen). Parc Adula wird auch im Baubewilligungswesen keine Aufgaben erfüllen.

 

Weitere Informationen:

Perimeter: Kernzone und Umgebungszone

 

 

Werden die im Parc Adula vorhandenen Hütten ihren Betrieb fortsetzen können? 

Ja, auf jeden Fall. Die Hütten stellen einen wichtigen Bestandteil der Kultur, der Tradition und des Berglebens dar und sind im Kontext des „Nationalparks neuer Generation“ von grundlegender Bedeutung. Ihr Verbleiben und ihre Versorgung sind deshalb sowohl in der Umgebungs- als auch in der Kernzone gewährleistet und werden gefördert.


Im Laufe des Jahres 2014 rückte der Verein Parc Adula die im Gebiet vorhandenen Hütten mittels der Social Media stärker ins Blickfeld. Ausserdem verbesserte er den zur Zapporthütte führenden Wanderweg, organisierte Events auf der Motterascio- und der Medelserhütte und unterstützte die Buffalorahütte finanziell bei der Installation der in die Umbauarbeiten integrierten Photovoltaikanlage. Nicht zuletzt beteiligte sich der Parc Adula an der „Greina Alta“ Initiative, einer Route, die Übernachtungen in 3 Hütten in der Greina-Hochebene vorsieht: in der Medelser-, der Motterascio- und der Läntahütte.

 

Weitere Informationen:
Berghütten
Parc Adula nr.3 – Mobilität und Pfade
Sanierung: Zapportweg
Auf dem Wanderweg von Hinterrhein zum Paradiesgletscher 
Greina Alta
Il tempo e le sentinelle alla Capanna Michela
Medelserhütte: Franz Hohler – Immer höher

 

 

Können nach den ersten zehn Jahren Gemeinden austreten? 

Auf jeden Fall. Nach Ablauf dieser 10 Jahre muss er durch eine erneute Volksabstimmung verlängert werden. Der Parc Adula basiert auf dem Parkvertrag. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Eine Gemeinde kann zu diesem Zeitpunkt beschliessen, den Vertrag nicht zu verlängern.

 

Weitere Informationen:
Was ist die Charta
Wie lange dauert der Park? Zehn Jahre

 

 

Wer entscheidet, ob der Nationalpark gegründet wird?  

Einzig und allein die Bürgerinnen und Bürger, die in den 17 Gemeinden wohnhaft und stimmberechtigt sind. Der Vertrag, den die Gemeinden für den Erhalt des Labels „Nationalpark“ mit dem Bund abschliessen werden, hat eine Laufzeit von zehn Jahren. Falls die beteiligten Gemeinschaften dies wünschen, können sie nach Ablauf dieser Frist ihre Mitwirkung am Nationalpark bestätigen oder das Projekt einstellen.

 

Weitere Informationen:
Gemeinden

 

 

Wer leitet und fördert Parc Adula?  

Die Organe von Parc Adula sind die Versammlung und der Leitungsaus­schuss. In ihnen nehmen ausschliesslich Vertreterinnen und Vertreter der 17 Gemeinden, der Patriziergemeinden und der regionalen Organisationen Einsitz. Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen sind vom Verein Parc Adula ausgeschlossen.

 

Weitere Informationen:
Versammlung
Leitungsausschuss
Team
Kommissionen
Arbeitsgruppen

 

 

Ist Parc Adula ein Projekt, das Regionen aufge­z­wungen wird? 

NEIN, auf keinen Fall. Parc Adula entsteht auf Initiative einiger unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die aus den fünf Regionen stammen. Sie trafen sich im Jahr 2000, um die Möglichkeit zu prüfen, einen Nationalpark zu gründen.

 

Weitere Informationen:
Vorgeschichte

 

 

Wann wird sich die Bevölkerung zur Charta Parc Adula äussern können?  

Während der öffentlichen Vernehmlassung in der zweiten Hälfte 2015 wird die Bevölkerung ihre Meinung äussern können. Das genaue Datum der Abstimmung über den Parc Adula wird im Laufe des 2015 bekanntgegeben.

 

Weitere Informationen:

Kalendar Charta Parc Adula